§ 4 Oö. NK

Oö. NK - Oö. Naturschutz-Kennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 4

 

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Kennzeichnung von Landschaftsschutzgebieten, Naturparken, geschützten Landschaftsteilen, Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen, LGBl. Nr. 81/1983, außer Kraft.

In Kraft seit 19.06.2003 bis 31.12.9999
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