§ 15 Oö. NGZG

Oö. NGZG - Oö. Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 15

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.1972 bis 31.12.9999
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