§ 14e Oö. NGZG

Oö. NGZG - Oö. Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 14e

Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002

 

Auf Beamte, auf die gemäß § 62d Abs. 1 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz die §§ 4, 5, 12 und 22 Oö. L-PG in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden sind, ist § 5 Abs. 3 in der am 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

 

(Anm: LGBl. Nr. 81/2002)

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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