Art. 2 Oö. MV 2004 (weggefallen)

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2024 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 24/2012)

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in KraftArt.

( 2) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß § 15 ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen. MV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 23.12.2024

In Kraft vom 31.03.2012 bis 23.12.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 24/2012)

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in KraftArt.

( 2) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß § 15 ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen. MV 2004 seit 23.12.2024 weggefallen.

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