§ 21 Oö. LDHG 1986

Oö. LDHG 1986 - Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

IX. HAUPTSTÜCK

Schlußbestimmungen

 

§ 21

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1980, LGBl. Nr. 38, außer Kraft.

 

(Anm: LGBl. Nr. 100/1997, 25/2009)

In Kraft seit 01.08.2008 bis 31.12.9999
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