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VIIIIX. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1980, LGBl. Nr. 38, außer Kraft.
(Anm: LGBl. Nr. 100/1997, 25/2009)
VIIIIX. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1980, LGBl. Nr. 38, außer Kraft.
(Anm: LGBl. Nr. 100/1997, 25/2009)