§ 82a Oö. LBG

Oö. LBG - Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 82a

Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz

 

Beamtinnen und Beamte haben bei Wiederantritt des Dienstes nach einer Karenz nach dem MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG Anspruch darauf, wieder ihrem früheren Arbeitsplatz oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz unter Bedingungen, die nicht weniger günstig sind, zugewiesen zu werden. § 67 sowie die Bestimmungen des MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG bleiben davon unberührt. (Anm: LGBl. Nr. 93/2009)

In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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