Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung (Oö. G-EV) Fundstelle

Oö. G-EV - Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)

StF: LGBl.Nr. 53/2002

Änderung

LGBl.Nr. 66/2005

LGBl.Nr. 8/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 183, 184 Abs. 2, 186 Abs. 3 und 187 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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