FUNKTIONSLAUFBAHN GD 25
1. | Reinigungskraft |
Aufgaben: | Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten |
2. | Hilfsarbeiter/in |
Aufgaben: | Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien |
3. | Kanzleihilfskraft, Amtswart/in |
Aufgaben: | Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und der EDV |
4. | Kindergartenbusbegleitung |
Aufgaben: | Unterstützung des KFZ-Lenkers / der KFZ-Lenkerin beim Transport der Kindergartenkinder |
Verwendungsvoraussetzungen: | Geschick im Umgang mit Kindern |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 24
1. | Reinigungskraft im Pflegebereich |
Aufgaben: | Vornahme von Reinigungsarbeiten in Alten- und Pflegeheimen im zeitlich überwiegenden Ausmaß im Pflegebereich; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Heimbewohnern |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene |
2. | Telefonist/in |
Aufgaben: | Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften |
Verwendungsvoraussetzungen: | entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 23
1. | Angelernte/r Arbeiter/in |
Aufgaben: | Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt |
Verwendungsvoraussetzungen: | grundsätzliches handwerkliches Geschick |
2. | Straßenarbeiter/in |
Aufgaben: | Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitsgruppe; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten |
Verwendungsvoraussetzungen: | grundsätzliches handwerkliches Geschick |
3. | Portier/in |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; Telefonvermittlung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 22
1. | Hausarbeiter/in |
Aufgaben: | selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | grundsätzliches handwerkliches Geschick |
2. | Kläranlagenhelfer/in |
Aufgaben: | Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW unter Anleitung durch einen Klärwärter |
Verwendungsvoraussetzungen: | Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung |
3. | Kindergarten(Hort)helfer/in |
Aufgaben: | Unterstützung des Fachpersonals bei der Beaufsichtigung, Erziehung und Betreuung von Kindern |
Verwendungsvoraussetzungen: | pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; hauswirtschaftliche Grundkenntnisse |
4. | Schulhelfer/in |
Aufgaben: | Unterstützung von Kindern mit Behinderung bei der Bewältigung des Schulalltags in Allgemeinen Sonderschulen und Integrationsklassen |
Verwendungsvoraussetzungen: | pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; gute Umgangsformen |
5. | Kanzleibedienstete/r |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 21
1. | Schulwart/in |
Aufgaben: | Beaufsichtigung, Wartung (selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten) und Pflege (Reinigung) von Schulgebäuden und der dazugehörigen Liegenschaft |
Verwendungsvoraussetzungen: | grundsätzliches handwerkliches Geschick; kein erlernter Beruf gefordert |
2. | Badewart/in |
Aufgaben: | Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Badebetriebs |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erste-Hilfe-Ausbildung; Rettungsschwimmer-Prüfung; ev. Bademeister-Ausbildung; Schulung für den sicheren Umgang mit den für den Badebetrieb erforderlichen Chemikalien |
3. | Kraftwagenlenker/in |
Aufgaben: | überwiegender Einsatz als Lenker von Kraftfahrzeugen; Wartung und Pflege von Kfz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lenkerberechtigung für das jeweilige Fahrzeug; Berufspraxis |
4. | Klärwärter/in |
Aufgaben: | Betrieb und Wartung einer Abwasserreinigungsanlage bis 500 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung |
5. | Heimhelfer/in |
Aufgaben: | Unterstützung hilfebedürftiger Personen bei der Weiterführung des Haushalts |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung |
6. | Mitarbeiter/in im Schreibdienst |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs |
7. | Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst |
Aufgaben: | Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; EDV-Kenntnisse |
8. | Führung einer Schülerausspeisung |
Aufgaben: | Sicherstellen eines funktionierenden Küchenbetriebs bei der Schülerausspeisung; Verantwortung für Speiseplan und Einkauf |
Verwendungsvoraussetzungen: | gute Kochkenntnisse; kein erlernter Beruf gefordert |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 20
1. | Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion |
Aufgaben: | Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse |
2. | Kassier/in |
Aufgaben: | Abwicklung des Zahlungsverkehrs |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit |
3. | Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung |
Aufgaben: | Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitertätigkeiten im erheblichen Umfang; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs, gute EDV-Kenntnisse |
4. | Pflegehelfer/in |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem GuKG |
5. | Altenbetreuer/in |
Aufgaben: | Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Personen und bei der Weiterführung des Haushalts |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung |
6. | Pflegeassistent/in |
Aufgaben: | Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 19
1. | Facharbeiter/in |
Aufgaben: | Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste iVm § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten |
2. | Klärwärter/in |
Aufgaben: | Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung |
3. | Leitende/r Klärwärter/in |
Aufgaben: | Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung |
4. | Ausbildungsmaturant/in |
Aufgaben: | Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (GD 14) notwendigen Tätigkeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule |
5. | Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden) |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs |
6. | Beamter/in des Exekutivdienstes in der Grundausbildung |
Aufgaben: | Grundausbildung eines Beamten für die Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache |
Verwendungsvoraussetzungen: | Eignung für die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang für Exekutivbeamte |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 18
1. | Vorarbeiter/in |
Aufgaben: | Leitung einer Arbeitsgruppe (mindestens 3 ständig zugeteilte Bedienstete – davon mindestens ein/e Bedienstete/r der Funktionslaufbahn GD 23 oder numerisch niedriger); selbständige Durchführung von Facharbeiten und Überwachung der Tätigkeit der zugeteilten Bediensteten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss |
2. | Klärfacharbeiter/in |
Aufgaben: | Mitarbeit auf einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung zum Klärfacharbeiter |
3. | Leitende/r Klärfacharbeiter/in |
Aufgaben: | Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter |
4. | Buchhalter/in |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss bzw. für den Voranschlag |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit |
5. | Sachbearbeiter/in |
Aufgaben: | Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. | Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 6 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden) |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs |
7. | Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-Gesetz |
8. | Küchenleiter/in in kleinen Küchen |
Aufgaben: | Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
9. | Altenfachbetreuer/in |
Aufgaben: | Betreuung pflegebedürftiger Menschen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung |
10. | Mitarbeiter/in einer Sozialberatungsstelle |
Aufgaben: | Beratung, Information und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen bezüglich Umfang und Art sozialer Hilfe |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kenntnisse über Träger der SH und über deren Hilfsangebote, Grundkenntnisse über Pflegebereich, Einfühlungsvermögen, soziales Engagement |
11. | Pflegefachassistent/in |
Aufgaben: | Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 17
1. | Betriebsleiter/in (Klärwärter/in) |
Aufgaben: | Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter |
2. | Partieführer/in |
Aufgaben: | Beaufsichtigung und Leitung einer Bedienstetengruppe (etwa 10 Bedienstete), der Facharbeiter angehören |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Fachschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden. |
3. | Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in |
Aufgaben: | betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 7 bis 14 ständigen Mitarbeitern |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden. |
4. | Qualifizierte/r Buchhalter/in |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Voranschlags- bzw. Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit |
5. | Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in |
Aufgaben: | Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines Vorgesetzten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. | Erzieher/in |
Aufgaben: | Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. c Z 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß GD 19 |
7. | Entfallen |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 16
1. | Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in |
Aufgaben: | betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 15 bis 24 ständigen Mitarbeitern |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule |
2. | Kanzleileiter/in |
Aufgaben: | Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis |
3. | Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion |
Aufgaben: | Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | Universitätsabsolvent/in in Ausbildung |
Aufgaben: | Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (GD 11) notwendigen Tätigkeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums |
5. | Behindertenpädagoge/in |
Aufgaben: | Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation |
6. | Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen |
Aufgaben: | Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich mehr als 30.000, aber nicht mehr als 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
7. | Entfallen |
8. | Zugeteilte/r Beamter/in des Exekutivdienstes |
Aufgaben: | Mitwirkung bei der Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundausbildung für Exekutivbeamte; ausreichende Grundkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 15
1. | Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser Referentenfunktion |
Aufgaben: | Durchführen von behördlichen, überwiegend standardisierten Verwaltungsangelegenheiten sowie Durchführung von behördlichen, nicht standardisierten Verwaltungsangelegenheiten (Referententätigkeit) im erheblichen Umfang in Gemeinden von 2.501 bis 3.500 Einwohner |
Verwendungsvoraussetzungen: | erweitertes Fachwissen gegenüber der Verwendung in der Funktionslaufbahn GD 16.3 |
2. | Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in |
Aufgaben: | betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 25 ständigen Mitarbeitern |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule |
3. | Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz) |
4. | Pflegegruppenverantwortliche/r |
Aufgaben: | Planung und Durchführung einer fachgerechten Hilfe und Betreuung von Personen innerhalb einer Pflegegruppe mit mindestens 5 zugeteilten Fachkräften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung zur DGKS / zum DGKP oder zur DPKS / zum DPKP; Weiterbildung in Geriatrie; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
5. | Dienstführende/r Beamter/in des Exekutivdienstes |
Aufgaben: | Durchführung von behördlichen und nicht-behördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache |
Verwendungsvoraussetzungen: | Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohe Flexibilität; Beherrschung von Konfliktsituationen |
6. | Bedienstete/r des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege |
Aufgaben: | Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 14
1. | Referent/in |
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische (berufsspezifische) Tätigkeit |
3. | Abfallberater/in |
Aufgaben: | Durchführung von Beratungen in abfallwirtschaftlichen Angelegenheiten und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von Abfallwirtschaftskonzepten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung |
4. | Bauleiter/in |
Aufgaben: | Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis) |
5. | Sicherheitstechniker/in |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem ASchG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG |
6. | Küchenleiter/in in großen Küchen |
Aufgaben: | Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Kenntnisse über Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
7. | Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim) |
Aufgaben: | Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem II. Teil lit. b Z 16 Oö. LVBV |
8. | Sozialarbeiter/in |
Aufgaben: | Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG |
9. | Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1) |
Aufgaben: | verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
10. | Leiter/in eines Gemeindewachkörpers |
Aufgaben: | selbständige und eigenverantwortliche Leitung eines Gemeindewachkörpers mit mindestens 5 Beamten des Exekutivdienstes im Rahmen der Zuständigkeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis als dienstführender Beamter des Exekutivdienstes; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohes Maß an Flexibilität; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Beherrschung von Konfliktsituationen |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 13
1. | Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI) |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohner mit organisatorischer Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
2. | Referent/in mit besonderer Funktion |
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines Referenten (GD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. | Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter) |
Aufgaben: | Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
4. | Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2) |
Aufgaben: | Verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
5. | Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband) |
Aufgaben: | Leitung des Geschäftsbetriebes eines Bezirksabfallverbandes (Verband bis etwa 90.000 Einwohner) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung; Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 12
1. | Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie I |
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde bis 1.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
2. | Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V) |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
3. | Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII) |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
4. | Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter) |
Aufgaben: | Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung |
5. | Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband) |
Aufgaben: | Leitung des Geschäftsbetriebs eines Bezirksabfallverbands (Verband mit über 90.000 Einwohner) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung; Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 11
1. | Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie II |
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 1.001 bis 2.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
2. | Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII) |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung (Gemeinden über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung |
3. | Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI) |
Aufgaben: | Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität |
4. | Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in |
Aufgaben: | Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die
Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen den Dienstzweigen A/1 bis A/3 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem II. Teil lit. a Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 10
1. | Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie III |
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 2.501 bis 4.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
2. | Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII) |
Aufgaben: | Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 9
1. | Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie IV |
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 4.501 bis 7.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
2. | Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII) |
Aufgaben: | Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 8
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 7.001 bis 10.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 7
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion |
Verwendungsvoraus-setzungen: | Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 6
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
FUNKTIONSLAUFBAHN GD 5
Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII
Aufgaben: | Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse |
(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, 6/2021)
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