Dieses Landesgesetz enthält die näheren Bestimmungen über die Bürgerinnen- und Bürgerrechte
1.
Bürgerinnen- und Bürger-Initiative (Art. 59 Oö. L-VG) und
2.
Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung (Art. 60 Oö. L-VG).
In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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