2. Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: LGBl.Nr. 71/2013 (GP XXVII RV 892/2013 LT 35)
1. | Der Oö. Landtag hat beschlossen: | |||||||||
Der Abschluss der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau wird genehmigt. |
2. | Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 8 mit 5. Oktober 2013 in Kraft getreten. |
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, und das Land Niederösterreich, das Land Oberösterreich und das Land Wien, vertreten jeweils durch den Landeshauptmann, im Folgenden „Vereinbarungsparteien“ genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Präambel
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen. Basis bildet hierzu die Vereinbarung BGBl. II Nr. 67/2007.
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