Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. | die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und | |||||||||
2. | beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder, dass die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegen. |
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