Art. 9 Oö. 2 VBLOWVHBD (2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau ) - JUSLINE Österreich
Art. 9 Oö. 2 VBLOWVHBD
Oö. 2 VBLOWVHBD - 2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.01.2025
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Jede Vereinbarungspartei erhält eine beglaubigte Abschrift.
In Kraft seit 05.10.2013 bis 31.12.9999
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2. Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern NÖ, OÖ und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österr. Donau (Oö. 2 VBLOWVHBD) Fundstelle
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