Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Für die Prüfung von Lagerbehältern und ölführenden Rohrleitungen gelten die Bestimmungen der §§ 12 bis 19 der Verordnung des Bundes über brennbare Flüssigkeiten (VbF) sinngemäß.
In Kraft seit 09.09.2009 bis 31.12.9999
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