Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Ölfeuerungsanlagen und ortsfeste Lagerbehälter ohne Verbindung zu einer Ölfeuerstätte sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
In Kraft seit 09.09.2009 bis 31.12.9999
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