Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) § 7 Abs. 2 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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