§ 11 NPSG

Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(2) § 7 Abs. 2 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 14.06.2018

In Kraft vom 01.01.2012 bis 14.06.2018

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(2) § 7 Abs. 2 in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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