§ 9 NPSG

NPSG - Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Mit der Vollziehung ist hinsichtlich

1.

der §§ 4 und 5 die Bundesministerin oder der Bundesminister für Justiz,

2.

des § 6 die Bundesministerin oder der Bundesminister für Inneres,

3.

des § 7 die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen,

4.

der übrigen Bestimmungen der Bundesminister oder die Bundesministerin für Gesundheit

betraut.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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