§ 5 NÖ WBV 1990 Geringfügigkeit

NÖ WBV 1990 - NÖ Wohnbeihilfenverordnung 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Eine Änderung der Höhe der Wohnbeihilfe erfolgt nur dann, wenn das Ausmaß der Änderung mehr als € 20,– beträgt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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