Heimhelfer / Heimhelferinnen:
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildung:
1. | Dokumentation | 4 UE |
2. | Ethik und Berufskunde | 8 UE |
3. | Erste Hilfe | 20 UE |
4. | Grundzüge der angewandten Hygiene | 6 UE |
5. | Grundpflege und Beobachtung (UBV) | 60 UE |
6. | Grundzüge der Pharmakologie (UBV) | 20 UE |
7. | Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde | 8 UE |
8. | Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV) | 20 UE |
9. | Haushaltsführung | 12 UE |
10. | Grundzüge der Gerontologie | 10 UE |
11. | Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung | 26 UE |
12. | Grundzüge der Sozialen Sicherheit | 6 UE |
| Theorie gesamt: | 200 UE |
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:
1. | Dokumentation | |||||||||
Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbstständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen evaluieren und dokumentieren können. | ||||||||||
2. | Ethik und Berufskunde | |||||||||
Die relevanten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich inkl. deren Aufgaben und Kompetenzen kennen. Die Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit kennen, insbesondere das Delegationsprinzip. | ||||||||||
Den Menschen in Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund wahrnehmen und entsprechend seiner persönlichen Lebensqualität handeln. | ||||||||||
3. | Erste Hilfe | |||||||||
Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs adäquate Hilfeleistungen im Notfall durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen können. | ||||||||||
Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen zur Unfallverhütung einleiten können. | ||||||||||
4. | Grundzüge der angewandten Hygiene | |||||||||
Hygiene im Sinne von Fremd- und Selbstschutz kennen und die wesentlichen Maßnahmen zur Krankheitsverhütung wahrnehmen und umsetzen können. | ||||||||||
5. | Grundpflege und Beobachtung (UBV) | |||||||||
Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls “Unterstützung bei der Basisversorgung (Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung-GuK-BAV)”. Besondere Bedeutung kommt folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu: | ||||||||||
Die Bedeutung von Alter, Behinderung und Krankheit verstehen, die Symptome benennen und die daraus resultierenden Betreuungsaktivitäten ableiten können. Körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und benennen können und entsprechend zu handeln. | ||||||||||
Aufgabenbereiche im Rahmen der Unterstützung bei der Basisversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchführen können. | ||||||||||
6. | Grundzüge der Pharmakologie (UBV) | |||||||||
Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls “Unterstützung bei der Basisversorgung (Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung-GuK-BAV)”. | ||||||||||
Besondere Bedeutung kommt folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu: | ||||||||||
Die Formen von Arzneimitteln und deren Spezifikation inkl. Aufbewahrung kennen und deren Wirkung beobachten und beschreiben können. Aufgabenbereiche im Rahmen der Unterstützung bei der Basisversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchführen können. | ||||||||||
7. | Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde | |||||||||
Die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen sowie Grundzüge zeitgemäßer Ernährungs- und Diätformen kennen. Relevante Kostarten zubereiten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Nahrungsaufnahme unterstützen können. | ||||||||||
8. | Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV) | |||||||||
Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls “Unterstützung bei der Basisversorgung (Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung-GuK-BAV)”. | ||||||||||
Besondere Bedeutung kommt folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu: | ||||||||||
Die Grundregeln zur Erhaltung von natürlichen Bewegungsabläufen auf Basis ergonomischer Prinzipien anwenden können und die Bedeutung von Bewegung im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich kennen. Die notwendige Sicherheit im Umgang mit Mobilitätshilfen erhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die betreute Person unterstützen können. | ||||||||||
9. | Haushaltsführung | |||||||||
Die Anpassung von Wohnbereichen an die veränderte Situation unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten durchführen können. Effiziente Methoden der Haushaltsführung inkl. Abfallentsorgung kennen und entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen und Ressourcen des jeweiligen Haushalts umsetzen können. | ||||||||||
10. | Grundzüge der Gerontologie | |||||||||
Die Bedeutung von Alter und Alterungsprozessen inklusive der damit verbundenen physischen, psychischen und sozialen Auswirkungen kennen und mit ihrem eigenen Handlungsfeld in Bezug setzen können. Die persönliche Haltung zum Thema Sterben und Tod reflektieren und im eigenen Handlungsfeld nachvollziehen können. | ||||||||||
11. | Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung | |||||||||
Die Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung kennen und aufgrund der persönlichen Erfahrungen und Wertehaltung reflektieren können. Mögliche Auslöser von Kommunikationsstörungen und Konflikten erkennen und adäquate Lösungsstrategien erarbeiten können. | ||||||||||
12. | Grundzüge der Sozialen Sicherheit | |||||||||
Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen kennen und deren Auswirkungen auf das eigene Handlungsfeld wissen. | ||||||||||
Die Grundzüge über Leistungsansprüche wie z. B. Pflegegeld und über Sozialhilfe- und Gesundheitseinrichtungen kennen. |
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung hat 200 Stunden zu umfassen und beinhaltet die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion. Davon sind 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden in (teil-)stationären Sozialhilfeeinrichtungen im Sinne des § 44 NÖ Sozialhilfegesetz, LGBl. 9200, (Praktikumsstelle) zu absolvieren. In diesen Inhalten der Ausbildung ist das Ausbildungsmodul “Unterstützung bei der Basisversorgung” inkludiert.
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