§ 3 NÖ RU Zielsetzungen

NÖ RU - Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

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Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

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Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

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Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

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Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.

Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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