§ 3 NÖ RU (weggefallen)

Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999

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Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

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Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

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Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

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Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.

Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

§ 3 NÖ RU seit 28.01.2025 weggefallen.

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.01.2025

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Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

-

Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

-

Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

-

Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.

Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

§ 3 NÖ RU seit 28.01.2025 weggefallen.

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