§ 2 NÖ RP 2016 EG Geltungsbereich

NÖ RP 2016 EG - NÖ wasserwirtschaftliches Regionalprogramm 2016 zum Erhalt von wertvollen Gewässerstrecken

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Diese Verordnung gilt für die in den Anlagen 1 bis 4 genannten Gewässerstrecken.

In Kraft seit 15.06.2016 bis 31.12.9999
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