Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen (Umlegung).
In Kraft seit 23.08.2016 bis 31.12.9999
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