§ 5 NÖ MSV

NÖ MSV - NÖ Mindeststandardverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung LGBl. Nr. 120/2015 treten am 1. Jänner 2016 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2016 treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) §§ 1, 1a, 2 sowie § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft.

(5) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2019 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(6) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 109/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

In Kraft seit 20.12.2019 bis 31.12.9999
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