§ 2 NÖ MSV

NÖ MSV - NÖ Mindeststandardverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der monatliche Geldbetrag für hilfsbedürftige, in stationären Einrichtungen untergebrachte Menschen wird mit einem Betrag in Höhe von 73,72 Euro festgesetzt.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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