§ 44 NÖ LSG Höchstdauer des Schulbesuches

NÖ LSG - NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Zum Abschluß einer Fachschule darf ein Schüler höchstens um zwei Schuljahre länger benötigen, als der Zahl der Schulstufen entspricht.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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