Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (NÖ LFW EMF-VO) Fundstelle

NÖ LFW EMF-VO - Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (NÖ LFW EMF-VO)
StF: LGBl. Nr. 4/2017
[CELEX-Nr.: 32013L0035]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. Jänner 2017 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 102/2016, verordnet:

Verordnung über den Schutz der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (NÖ LFW EMF-VO)

 

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Expositionsgrenzwerte

§ 4

Auslösewerte

§ 5

Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere und stillende Dienstnehmerinnen

§ 6

Bewertungen, Berechnungen und Messungen

§ 7

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)

§ 8

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen

§ 9 

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10

Inhalt des Maßnahmenprogramms

§ 11

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung

§ 12

Umgesetzte EU-Richtlinie

 

In Kraft seit 24.01.2017 bis 31.12.9999
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