(1) Dieses Gesetz tritt am 1. September 1991 in Kraft.
(2) Verordnungen dürfen bereits nach Kundmachung des Gesetzes erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die NÖ Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1979, LGBl. 5030–0, außer Kraft.
0 Kommentare zu § 40 NÖ LFBAO 1991