Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bettenführende Krankenanstalten bedürfen sowohl zu ihrer Errichtung als auch zu ihrem Betriebe einer Bewilligung der Landesregierung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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