Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Die Jagdperiode umfaßt neun Jagdjahre. Der Beginn und das Ende der laufenden Jagdperiode sind im Internet zu veröffentlichen.
(2) Das Jagdjahr läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.
In Kraft seit 26.08.2015 bis 31.12.9999
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