Zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), LGBl. 0350, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden. Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.
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