§ 1 NÖ GDVG 1994

Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.09.2019 bis 31.12.9999

Zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), LGBl. 0350, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden. Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.

Stand vor dem 12.09.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 12.09.2019

Zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), LGBl. 0350, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden. Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.

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