Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die Berufsfeuerwehr wird vom Feuerwehrkommandanten der Berufsfeuerwehr, im Falle seiner Verhinderung vom Feuerwehrkommandantstellvertreter der Berufsfeuerwehr, geführt.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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