Dienstausweis und Dienstabzeichen der Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Polizeistrafgesetz (NÖ DDAP) Fundstelle

NÖ DDAP - Dienstausweis und Dienstabzeichen der Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Polizeistrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Polizeistrafgesetz
StF: LGBl. Nr. 18/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 14. Februar 2017 aufgrund des § 1b Abs. 6 des NÖ Polizeistrafgesetzes, LGBl. 4000 in der Fassung LGBl. Nr. 77/2016, verordnet:

In Kraft seit 17.02.2017 bis 31.12.9999
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