§ 2 NÖ DDAP Einlageblatt des Dienstausweises

NÖ DDAP - Dienstausweis und Dienstabzeichen der Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Polizeistrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die einzelnen Seiten des eingehefteten Einlageblattes haben folgenden Text aufzuweisen:

1.

Die Seite 1:

                                                                                                                                            Nr. ..............

A u s w e i s

für den Dienst als Aufsichtsorgan

gemäß NÖ Polizeistrafgesetz

Vor- und Zuname: ...............................................................................................

geb. am:   ...............................................................................................

wohnhaft in:   ...............................................................................................

wurde mit Bescheid des (bescheiderlassende Behörde, Datum des Bescheides):

                             ………………………………………………………………

gemäß § 1b Abs. 3 des NÖ Polizeistrafgesetzes, LGBl. 4000, zum Aufsichtsorgan

bestellt und gemäß § 1b Abs. 4 leg. cit. am ……………………… angelobt.

............................................................

(Ausstellungsbehörde)

Amts-

siegel             .....................................

(Datum)

...........................................................................

(Fertigung für die ausstellende Behörde)

 

2.

Die Seite 2:

örtlicher Tätigkeitsbereich

(§ 1b Abs. 6 lit. c. leg. cit.)

…...........................................

3.

Die Seiten 3 und 4:

Raum für sonstige amtliche Vermerke (Duplikat, Ergänzungen oder Streichungen von Eintragungen der Seite 1).

In Kraft seit 17.02.2017 bis 31.12.9999
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