§ 1 NÖ DDAP Dienstausweis

NÖ DDAP - Dienstausweis und Dienstabzeichen der Aufsichtsorgane gemäß dem NÖ Polizeistrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Dienstausweis ist mit einem gelben Umschlag und einem weißen Einlageblatt auszustatten und im Ausmaß von 11 cm mal 8 cm herzustellen. Die äußere Seite des Umschlages ist mit dem Wappen der ausstellenden Gemeinde und oberhalb von diesem mit der Aufschrift “Aufsichtsorgan gemäß NÖ Polizeistrafgesetz” zu versehen. Die nächstfolgende innere Seite des Umschlages ist für das Lichtbild des Aufsichtsorganes und seine Unterschrift bestimmt. Sie ist so mit dem Amtssiegel der ausstellenden Behörde zu versehen, dass dieses einen Teil des Lichtbildes bedeckt.

In Kraft seit 17.02.2017 bis 31.12.9999
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