Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012, BGBl. II Nr. 33/2012, ist anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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