Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Folgende Begriffe sind bei der Anwendung der im folgenden genannten Verordnungen des Bundes anzuwenden:
-
“Bediensteter“ statt “Arbeitnehmer”,
-
“Dienstgeber” statt “Arbeitgeber”.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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