§ 1 NÖ BG Gegenstand und Anwendungsbereich

NÖ BSG 2007 - NÖ Bestattungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gesetz regelt die Bestattung von Leichen und enthält Bestimmungen über Bestattungsanlagen sowie gebührenrechtliche Regelungen für gemeindeeigene Bestattungsanlagen.

(2) Die Entnahme von Material und Leichenteilen zu diagnostischen Untersuchungen und zum Zwecke der Forschung, der Lehre, der Heilbehandlung oder der Organentnahme zu Transplantationszwecken fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 06.07.2015
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