Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für die behördlichen Verfahren nach diesem Gesetz ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl.Nr. 53/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2020, anzuwenden.
In Kraft seit 04.05.2021 bis 31.12.9999
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