Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Warn- und Alarmsystem dient der raschen Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Hilfsdienste (§§ 6 ff NÖ KHG, LGBl. 4450–2) in Katastrophen- und Zivilschutzfällen sowie in Feuer- und Gefahrenfällen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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