Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Ziel dieses Abschnittes ist es, im Sinne des Grundsatzes „konzeptionell und standardmäßig offen“ die Verwendung offener Daten zu fördern und die Weiterverwendung von Dokumenten zu erleichtern, um dadurch insbesondere die Erstellung neuer Informationsprodukte und Informationsdienste zu fördern.
In Kraft seit 28.09.2021 bis 31.12.9999
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