Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Ziel dieses Abschnittes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- und Ausbau einer Geodateninfrastruktur für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen und Tätigkeiten, welche direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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