An Samstagen nach 18.00 Uhr, an Sonntagen und an Feiertagen ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme von jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im Sinne des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, BGBl.Nr. 599 in der Fassung BGBl. I Nr. 79/2003, mit Verkaufstätigkeiten und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden/Kundinnen zugelassen:
1. | in den in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 genannten Verkaufstellen während der dort genannten Zeiträume; | |||||||||
2. | anlässlich von Märkten im Sinne des § 286 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.Nr. 194/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2003, in ortsansässigen Verkaufsstellen, die Waren führen, die Gegenstand des Marktverkehrs sind, an Sonn- und Feiertagen während der Marktdauer in den nachstehend angeführten Katastralgemeinden: | |||||||||
Arbesbach | ||||||||||
Atzenbrugg | ||||||||||
Böheimkirchen | ||||||||||
Els | ||||||||||
Ernstbrunn | ||||||||||
Frankenfels | ||||||||||
Gars am Kamp | ||||||||||
Gloggnitz – nur während des Jahrmarktes am Sonntag des Christkönigsfestes (Kirchweihfest) | ||||||||||
Grainbrunn (Marktgemeinde Sallingberg) | ||||||||||
Granz | ||||||||||
Hirtenberg | ||||||||||
Kirchberg am Walde | ||||||||||
Leobersdorf | ||||||||||
Loosdorf (Marktgemeinde Loosdorf) | ||||||||||
Marbach (Marktgemeinde Marbach an der Donau) | ||||||||||
Melk – wenn der 13. Oktober (Markttag) auf einen Tag der Arbeitsruhe fällt | ||||||||||
Oberndorf an der Melk | ||||||||||
Ottenschlag | ||||||||||
Persenbeug | ||||||||||
Petzenkirchen | ||||||||||
Piesting | ||||||||||
Pöchlarn | ||||||||||
Pottenstein | ||||||||||
Purgstall (Marktgemeinde Purgstall an der Erlauf) | ||||||||||
Spitz | ||||||||||
St. Leonhard am Forst | ||||||||||
St. Leonhard am Hornerwalde | ||||||||||
St. Peter in der Au Markt | ||||||||||
Steinakirchen am Forst | ||||||||||
Wilhelmsburg | ||||||||||
Zell Markt; | ||||||||||
3. | in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr: | |||||||||
a) | in der Zeit einer NÖ Landesausstellung im Bereich der jeweiligen Gemeinde | |||||||||
b) | anlässlich von Kirchweihfesten im Bereich der jeweiligen Katastralgemeinde | |||||||||
c) | in den Gemeinden: | |||||||||
Alberndorf im Pulkautal während des Pulkautaler Volksfestes | ||||||||||
Gumpoldskirchen während der Weinwoche | ||||||||||
Haag während des Volksfestes | ||||||||||
Hollabrunn während des Volksfestes und der Pro-Pferd Messe | ||||||||||
Klosterneuburg während des Leopoldifestes und während des Weinlese- und Erntedankfestes | ||||||||||
Laa an der Thaya während der Grenzlandmesse | ||||||||||
Maria Enzersdorf während der Festspiele auf der Feste Liechtenstein | ||||||||||
Mödling während der Leistungsschau | ||||||||||
Poysdorf während der Weinwoche | ||||||||||
Retz während des Weinlesefestes | ||||||||||
Tulln an der Donau während des Blumenfestes und während der Camperausstellung | ||||||||||
Türnitz während des Marktfestes | ||||||||||
Weitra während des Adventmarktes | ||||||||||
Wieselburg während des Volksfestes | ||||||||||
Zwettl-Niederösterreich während des Sommerfestes; | ||||||||||
4. | in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr in der Katastralgemeinde Kirchschlag (Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt) während der Passionsspiele; | |||||||||
5. | in der Zeit vom 15. April bis 15. November in Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr in der Katastralgemeinde Rosenau Schloß. |
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