Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Zur Durchführung der Geschäfte im Rahmen des ESZB ist die Oesterreichische Nationalbank berechtigt, für Kreditinstitute, öffentliche Stellen und andere Marktteilnehmer Konten zu eröffnen und Vermögenswerte einschließlich Schuldbuchforderungen als Sicherheit hereinzunehmen.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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