Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Zur Gewährleistung effizienter und zuverlässiger Verrechnungs- und Zahlungssysteme innerhalb der Europäischen Union und im Verkehr mit dritten Ländern kann die Oesterreichische Nationalbank entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellen.
In Kraft seit 01.08.2011 bis 31.12.9999
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