Anl. 3 MVO

MVO - Massage-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Shiatsu

 

Gegenstand

Mindestzahl der Stunden

Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin uä. mehr) …………………

40

Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen uä. mehr) …………………………………………………………

80

Medizinisches Grundwissen Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen ………….

60

Hygiene ………………………………………………………………………………

15

Erste Hilfe ……………………………………………………………………………

30

Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen uä. mehr) ………….

180

Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle uä. mehr) ………….

115

Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen uä. mehr) ..

100

Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision) ………………………………

30

 

Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.

In Kraft seit 07.05.2009 bis 31.12.9999
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