§ 4 MSV-F § 4

MSV-F - Mindestsicherungsverordnung-Fremde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung einer Hilfe gemäß § 6 Abs 4 des Salzburger Sozialhilfegesetzes an nicht gleichgestellte Fremde, LGBl Nr 80/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 90/2007 außer Kraft.

In Kraft seit 01.04.2011 bis 31.12.9999
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