Diese Verordnung tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung einer Hilfe gemäß § 6 Abs 4 des Salzburger Sozialhilfegesetzes an nicht gleichgestellte Fremde, LGBl Nr 80/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 90/2007 außer Kraft.
0 Kommentare zu § 4 MSV-F