Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
§ 34 MSchG (weggefallen) seit 01.07.1995 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.1995 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 34 MSchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 34 MSchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 34 MSchG